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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vendoren und/oder Affiliates sind in die folgenden Teile gegliedert:
TEIL I - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren -
diese gelten, wenn Sie Produkte als Vendor über CopeCart Pro.com anbieten möchten
TEIL II - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates -
diese gelten, wenn Sie als Affiliate für die Produkte unserer Vendoren werben möchten;
Teil III - Allgemeine Regeln für Vendoren und Affiliates -
diese gelten sowohl für Vendoren als Affiliates;
Teil IV - Auftragsabwicklung durch Vendoren
Teil V - Auftragsabwicklung durch CopeCart Pro
Die Parteien einigen sich auf folgende Definitionen und Auslegungen indiesen AGB:
Auslegungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die CopeCart Pro Ltd. bietet unternehmerisch tätigen natürlichen und juristischen Personen (Vendor, Händlern, Verkäufern, Dienstleistern, Erstellern etc.) die Möglichkeit verschiedener Conversion Checkouts, über die sie Produkte und Dienstleistungen zum Verkauf anbieten und Aktivitäten und Verkaufstransaktionen mit Endkunden abwickeln können. Bei Verkaufstransaktionen tritt die CopeCart Pro Ltd (das Unternehmen, wir, unser, unser, unser etc.) ausschließlich als Dienstleister bei der Abwicklung von Online-Transaktionen für Produkte und Dienstleistungen zwischen einem Verkäufer als Vendor ("Sie", "Sie", "Ihr", "Ihr" etc.) und Kunden als Endkunden auf. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung unserer Plattform copecart-pro.com und alle von uns zu erbringenden Leistungen.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform zwischen dem Unternehmen und den Vendoren sehen ausdrücklich vor, dass das Unternehmen von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Haftung für Produkte, die Plattform, eine angebliche Verletzung des Urheberrechts, des geistigen Eigentums oder des Know-hows vollständig freigestellt wird.
1.3. Unsere Leistungsverpflichtungen umfassen die unten aufgeführten Tätigkeiten und Dienstleistungen:
1.3.1. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr(e) Produkt(e) ("Produkt")oder Ihre Dienstleistung(en) ("Dienstleistung") auf der copecart-pro.com-Plattform zu veröffentlichen, zu registrieren, zum Verkauf anzubieten und den Checkout zu bewerben. Im Verhältnis zum Endkunden handeln Sie immer in Ihrem eigenen Namen als Verkäufer oder Anbieter Ihrer Dienstleistung, basierend auf Ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen und bleiben somit "Merchant of Record".
1.3.2. Die Annahme der Willenserklärung des Endkunden, den Vertrag in Ihrem Namen abzuschließen. Die Ablehnung des Angebots des Endkunden, den Vertrag in seinem Namen abzuschließen, wenn ein Zahlungsdienstleister die Zahlung des Kunden aufgrund mangelnder Bonität ablehnt.
1.3.3. Die Ablehnung des Angebots des Endkunden, den Vertrag in seinem Namen abzuschließen, wenn er oder sein Wohnsitz gegen geltende Sanktionsgesetze und -vorschriften nach geltendem EU-, US- oder UK-Recht verstößt.
1.3.4. Die Abgabe bzw. Vornahme aller sonstigen rechtsverbindlichen Erklärungen und Handlungen in diesem Zusammenhang, einschließlich der dem Endkunden in Textform übersandten Bestätigung des Abschlusses des Verkaufsgeschäfts und der Ausstellung der Rechnung, wobei bei grenzüberschreitenden Verkaufsgeschäften die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe berechnet wird.
1.3.5. Die Entgegennahme des vereinbarten Entgelts von Endkunden in Ihrem Namen durch unseren Zahlungsdienstleister und Weiterleitung durch diesen an Sie nach Abzug unseres Entgelts.
1.3.6. Die Vermittlung zwischen Ihnen und dem mit zusammenarbeitenden Inkassodienstleister, einschließlich der Übermittlung der zum Zwecke des Inkassos erforderlichen Informationen.
1.3.7. Das Unternehmen kann den mit der Erbringung der Dienstleistungen verbundenen Preisplan von Zeit zu Zeit ändern. Jede vorgeschlagene Änderung des Preisplans ist den Vendoren mit einer Frist von mindestens 30 Tagen mitzuteilen.
1.4. Sie können unsere Dienste für die Bewerbung Ihrer (potenziellen) Affiliates nutzen. Der Affiliate darf im Rahmen der von copecart-pro.com eingeräumten Möglichkeiten auch Affiliate-Marketing betreiben. Affiliate-Marketing ist eine internetgestützte Vertriebsform, bei der Sie Ihren Vertriebspartnern (Affiliates) Werbemittel zur Verfügung stellen, die der Affiliate auf seinen Websites oder zu Werbezwecken über andere Kanäle wie Keyword-Advertising oder E-Mail-Marketing nutzen kann. Im Rahmen der von Copecart-Pro.com eingeräumten Möglichkeiten können Sie Dritten (sog. Affiliates) die Möglichkeit einräumen, für die von Ihnen angebotenen Produkte zu werben. Wenn Sie solche Werbemöglichkeiten einräumen wollen, verpflichten Sie sich, nur wahrheitsgemäße, nicht irreführende Angaben zu machen, die eine gesetzeskonforme Durchführung der Werbemaßnahme ermöglichen.
2. Anmeldung
2.1. Um die Dienste der Plattform in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Vendor gemäß dem auf der Plattform vorgesehenen Registrierungsverfahren registrieren.
2.2. Die Registrierung als Vendor ist nur für natürliche und juristische Personen möglich, die als Unternehmen tätig sind. Um sich zu registrieren, müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Wir sind berechtigt, uns die Richtigkeit dieser Angaben und Ihre Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise belegen zu lassen. Wir sind auch berechtigt, einen Antrag auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3. Wenn sich Ihre Daten ändern, müssen Sie sie unverzüglich auf unserer Website aktualisieren.
2.4. Unbeschadet der Bestimmungen in Klausel 2.2 kann die Registrierung eines Vendors nicht erfolgen, wenn der eingetragene Geschäftssitz des Vendors gegen geltende Sanktionslisten nach EU-, US- oder UK-Recht verstößt.
3. Zusammenarbeit mit Drittanbietern
3.1. Von Zeit zu Zeit kann das Unternehmen von den Vendoren verlangen, dass sie mit Drittanbietern zusammenarbeiten. Beispiele hierfür sind unter anderem die Nutzung einer Drittanbieter-Zahlungsdienstplattform.
4. Vertragsabschluss
4.1. Wir werden für Sie auf der Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vendoren" tätig, wenn Sie sich auf unserer Plattform CopeCart-Pro.com registrieren und der Geltung dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vendoren" zustimmen, indem Sie den Button zum Fortfahren & Abschließen der Registrierung anklicken.
4.2. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung unserer Dienste ist, dass Sie den gehosteten KYC-Prozess unseres Zahlungsdienstleisters erfolgreich durchlaufen.
4.3. Eine weitere Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung unserer Dienste ist, dass Sie mit Ihrem Geschäftssitz nicht gegen geltende Sanktionsgesetze und -vorschriften nach geltendem EU-, US- oder UK-Recht verstoßen.
5. Zahlungsabwicklung und Vergütung
5.1. Für alle Verkäufe, die Sie über unsere Dienste tätigen, erhalten wir für jede Transaktion eine Provision in Höhe von 3,9%+1€, die unser Zahlungsdienstleister von der vom Endkunden erhaltenen Gegenleistung zu unseren Gunsten abzieht und an uns auszahlt. Grundlage für die Berechnung der Provision ist der Bruttorechnungsbetrag in Euro (Rechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer). Der Bruttorechnungsbetrag ist das vom Endkunden zu zahlende Entgelt in Euro nach Berücksichtigung von Skonti. Nebenkosten, z.B. für Fracht, Porto, Versicherung usw., sind nicht Bestandteil der vom Endkunden zu zahlenden Gegenleistung für die Berechnung der uns zustehenden Provision.
5.2. In der Regel werden Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, die dem Endkunden gewährt wird, 80% Ihres Umsatzes über unseren Zahlungsdienstleister ausgezahlt. Der Restbetrag wird nach weiteren 40 Tagen zur Auszahlung freigegeben. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der von Ihnen auf unserer Website angegebenen Datenmenge. Einwände gegen unsere Abrechnung müssen uns spätestens 14 Tage nach dem mitgeteilt werden. Danach gilt der Betrag als genehmigt.
5.3. Auszahlungen erfolgen erst ab einem Betrag von 50 Euro pro Vergütungsausgleich und, unabhängig von der Höhe, bei Beendigung des Vertrags gemäß der Fälligkeitsregelung.
5.4. Die an jeden Ihrer Affiliates zu zahlende Vergütung wird von unserem Zahlungsdienstleister in Ihrem Namen an den/die Affiliate in der Währung der vermittelten Transaktion zu dem, zum Zeitpunkt der Endkundenbestellung geltenden Wechselkurs gezahlt. Je nach Währung können zusätzliche Gebühren anfallen.
5.5. Der an Ihre(n) Joint-Venture-Partner zu zahlende Anteil aus Ihrer(n) Joint-Venture-Vereinbarung(en) wird von unserem Zahlungsdienstleister in Ihrem Namen und für Ihr Konto in der Währung der vermittelten Transaktion zu dem zum Zeitpunkt der Endkundenbestellung geltenden Wechselkurs gezahlt. Je nach Währung können zusätzliche Gebühren anfallen.
5.6. Wir erstellen monatlich eine detaillierte Aufstellung über die bei unserem Zahlungsdienstleister eingegangenen Zahlungen, unsere abgezogenen fälligen Forderungen und die Höhe der an verbundene Unternehmen und Joint-Venture-Partner gezahlten Vergütungen. Ein positiver Saldo wird von unserem Zahlungsdienstleister spätestens 15 Tage nach Zahlungseingang in der Währung des vermittelten Geschäfts zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Endkundenbestellung durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto ausgeglichen.
5.7. Vergütungen, die auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen zurückzuführen sind. Die Leistungen, die im Rahmen dieses Vertrages gezahlt wurden oder bei denen sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für ihren Anfall nicht erfüllt waren, können zurückgefordert werden.
6. Angebot von Produkten und Dienstleistungen, Übertragung von Rechten
6.1. Sobald Sie sich registriert haben, können Sie auf der Plattform Produkte erstellen, deren Checkout Sie dann für Ihre Endkunden nutzen können.
6.2. Wir entscheiden nach eigenem Ermessen, ob wir diese Produkte auf unserer Plattform veröffentlichen.
6.3. Sie sind der Anbieter der erstellten Produkte. Das Verkaufsgeschäft wird direkt zwischen Ihnen als Händler und dem Käufer ("Endkunde") abgeschlossen.
6.4. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Ihr Produkt oder alle Produkte über unsere Plattform veröffentlicht und/oder beworben werden.
6.5. Darüber hinaus stellen wir Ihnen oder den Affiliates nach unserem Ermessen technische Funktionen für Verkauf der Produkte zur Verfügung, die auch den Verkauf auf anderen Websites oder über andere Kanäle ermöglichen (z.B. Telefonverkauf).
6.6. Sollten wir nach unserem Ermessen zu der begründeten Auffassung gelangen, dass Sie gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen und uns daher die rechtmäßige Veröffentlichung Ihrer Produkte und die legale Vermittlung des Produkts verwehren, werden wir den Zugang zu Ihren Produkten sperren und Sie über diese Sperrung und die Gründe dafür informieren.
6.7. Sie garantieren, dass Ihre Produkte innerhalb der Europäischen Union erhältlich sind, in Verkehr gebracht und angeboten werden dürfen und alle einschlägigen rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die entsprechende Verpflichtung gilt auch für alle anderen Länder, in denen Ihre Produkte angeboten werden.
6.8. Wenn Sie unsere Plattform nutzen möchten, um ein Produkt zu verkaufen oder zu vermitteln, sind Sie verpflichtet, alle von uns geforderten Informationen in der entsprechenden Eingabemaske anzugeben. Dazu gehören insbesondere die folgenden Informationen:
6.8.1. Name des Produkts;
6.8.2. Verkaufspreis;
6.8.3. Beschreibung des Produkts;
6.8.4. Verfügbarkeit und Laufzeit des Vertrages;
6.8.5. Eventuell anfallende Versandkosten;
6.8.6. Gesetzlich vorgeschriebene Informationen, die bei der Werbung für das Produkt beachtet werden müssen;
6.8.7. Texte und Bilder zur kostenlosen Werbung für das Produkt;
6.8.8. Rechtlich korrekte Einordnung des Produkts, z.B. im Hinblick auf die Geltung des Fernunterrichtsschutzgesetzes und das Widerrufsrecht für Verbraucher, d.h. insbesondere, ob es sich um digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen handelt oder um ein Produkt, bei dem Besonderheiten in Bezug auf das Widerrufsrecht bestehen.
6.9. Sie sind verpflichtet, Ihre Produkte nach jeder Änderung unverzüglich zu aktualisieren und müssen die gesetzlichen Anforderungen jederzeit einhalten. Sie werden uns unverzüglich informieren, wenn eines Ihrer Produkte nicht den gesetzlichen Anforderungen oder den Anforderungen dieses Vertrages entspricht oder wenn Dritte dies oder eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen.
6.10. Sie haften für falsche oder unvollständige Angaben oder Daten. Bitte überprüfen Sie daher nach der Einrichtung Ihres Produkts, ob alle erforderlichen Informationen eingegeben wurden und korrekt sind. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ermöglichen es uns, unsere Dienstleistungen für Sie und die Endkunden in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu erbringen.
6.11. Wenn Sie uns Informationen, Daten und ggf. sonstige Inhalte zur Verfügung stellen, übertragen Sie uns unentgeltlich die weltweiten Rechte, diese zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages in Online- und Offline-Medien zu nutzen.
7. Erbringung der Dienstleistungen der Plattform
7.1. Das Unternehmen stellt dem Vendor den Zugang zur Plattform gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung und kommt seinen darin festgelegten Verpflichtungen nach, damit alle Dienstleistungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erbracht werden können. Unbeschadet des Vorstehenden wird das Unternehmen als Teil der Dienstleistungen:
7.1.1. …für die Verwaltung und Durchführung der Konfiguration, Anpassung, Integration und Bereitstellung der Plattform auf einer End-to-End-Basis verantwortlich sein;
7.1.2. …die Durchführung aller auf der Plattform genannten Aufgaben regelmäßig zu überwachen;
7.1.3. …proaktiv daran arbeiten, etwaige Probleme zu ermitteln und zu lösen, um die rechtzeitige Erledigung jeder Aufgabe zu gewährleisten;
7.1.4. …für die Durchführung aller Konfigurationsarbeiten verantwortlich sein, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform erforderlich sind;
7.1.5. …sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Entwicklungs- und internen Tests abgeschlossen hat; und
7.1.6. …alles Erforderliche zu tun (einschließlich der Zusammenarbeit mit einem Vendor), damit das Unternehmen den Vendoren und Endnutzern die Plattform bereitstellen kann.
7.2. Stellt das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt fest, dass es die Dienstleistungen nicht wie oben beschrieben erbringen kann oder voraussichtlich nicht erbringen wird, so teilt es dies dem Vendor unverzüglich unter Angabe (in angemessener Ausführlichkeit) der Gründe und Ursachen der Verzögerung sowie der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen mit und setzt alle angemessenen Ressourcen ein, um die Verzögerung zu beseitigen oder zu verringern.
8. Sicherstellung der Dienstleistungen der Plattform
8.1. Ab dem Datum, an dem die Registrierung des Vendoren abgeschlossen und vom Unternehmen nach eigenem Ermessen akzeptiert wurde, stellt das Unternehmen die Plattform in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags, der guten Industriepraxis und allen anwendbaren Gesetzen zur Verfügung und macht sie verfügbar.
8.2. Der Vendor hat das Recht, die Dienste gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu nutzen (und seinen Endnutzern die Nutzung zu gestatten).
8.3. Das Unternehmen unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle geplanten Wartungsarbeiten an der Plattform außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchgeführt werden. Falls das Unternehmen Arbeiten innerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchführen muss, wird es alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Vendor so weit wie möglich zu unterstützen, damit diese Arbeiten zu einem möglichst günstigen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Das Unternehmen unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass geplante Wartungsarbeiten den Kunden und seine Endbenutzer möglichst wenig stören.
9. Änderungen an Dienstleistungen der Plattform
9.1. Das Unternehmen ist berechtigt, die Plattform ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verbessern oder zu aktualisieren, wenn eine solche Verbesserung oder Aktualisierung erforderlich ist, um:
9.1.1. einen wesentlichen Mangel, Fehler oder Irrtum zu beheben;
9.1.2. eine bekannte oder vorhersehbare Sicherheitslücke zu beheben; oder
9.1.3. den geltenden Gesetzen zu entsprechen,
9.2. Eine Änderung der Plattform gemäß Ziffer 9 gilt als planmäßige Wartung im Sinne dieses Vertrages.
9.3. Unbeschadet der Klausel 9 wird das Unternehmen, wenn es essenzielle und/oder grundlegende Änderungen an der Gebührenstruktur oder der Funktionalität vornehmen möchte, dem Kunden eine Änderungsmitteilung zukommen lassen, in der die Änderung in angemessener Ausführlichkeit beschrieben wird, einschließlich einer vollständigen Beschreibung aller Änderungen an der Funktionalität oder den Merkmalen der Plattform (falls vorhanden), der Zeit, die für die Durchführung der vorgeschlagenen Änderungen benötigt wird, und einer verbindlichen Erklärung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Gebühren als Folge einer solchen Änderung.
9.4. Der Vendor hat eine Frist von 7 Tagen, um diesen Vertrag zu kündigen, wenn er nicht mit den Änderungen gemäß Ziffer 9.3. einverstanden ist, die an der Plattform vorgenommen werden sollen, und er muss seine Absicht, den Vertrag zu kündigen, innerhalb von 28 Tagen (ab dem letzten Tag der Kündigungsfrist) mitteilen.
9.5. Das Unternehmen erbringt während der gesamten Vertragslaufzeit die Supportleistungen und jeglichen technischen Support, der im Rahmen dieses Vertrags in Bezug auf die Cloud-Dienste erforderlich ist, und darf keinen Aspekt der Cloud-Dienste ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden als nicht mehr verfügbar oder nicht mehr unterstützt erklären.
10. Service-Levels
10.1. Das Unternehmen unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Dienste zu jeder Zeit die erforderlichen Service Levels erfüllen, die nach seinem Ermessen erforderlich sind, um seine Verpflichtungen aus diesen AGB zu erfüllen.
10.2. Das Unternehmen wird die Service Levels laufend überprüfen, und wenn es vernünftig ist, zu dem Schluss zu kommen, dass entweder die Service Levels angepasst werden sollten oder dass Service Levels auf einen Teil oder Teile der Dienste angewendet werden sollten, für die zum Zeitpunkt der Prüfung keine Service Levels galten, werden die Service Levels angepasst bzw. ein neues Service Level eingeführt.
11. Vertrieb von digitalen Produkten
11.1. Wenn Ihr Produkt von uns in digitaler Form versendet oder über einen Link zugänglich gemacht werden kann, müssen Sie uns den entsprechenden Inhalt oder Zugang zur Verfügung stellen, wenn Sie uns das Produkt zur Verfügung stellen.
11.2. Wir sind berechtigt, Endkunden nach Maßgabe der von Ihnen angebotenen Möglichkeiten Zugang zu diesen Produkten zu gewähren bzw. diese bereitzustellen und die dauerhafte Speicherung zu gestatten. Dies umfasst das Recht der Vervielfältigung, der öffentlichen Zugänglichmachung, der Zugänglichmachung auf Abruf, der Verbreitung und der Vervielfältigung mit allen technischen und organisatorischen Mitteln. Kommerzielle Verwertungs- und Vertriebsformen: Soweit es für die Vertragserfüllung technisch notwendig oder für die wirtschaftliche Verwertung erforderlich ist, sind wir berechtigt, das Produkt im erforderlichen Umfang zu verarbeiten.
11.3. Wenn es sich bei einem Produkt um ein digitales Produkt handelt, gelten die folgenden Bestimmungen, die im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den anderen Bestimmungen Ihrer AGB haben:
11.3.1. Ein Endkunde, der Verbraucher ist ("Verbraucher-Endkunde"), kann die Bereitstellung des Produkts sofort nach Vertragsabschluss verlangen. Sie müssen die entsprechenden Leistungen unverzüglich erbringen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Verbraucher-Endkunde den Vertrag mit Ihnen kündigen.
11.3.2. Sie verfügen über digitale Produkte, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen zur Verfügung gestellt werden. Das Anbieten von digitalen Produkten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, ist nicht gestattet. Wenn Sie der Meinung sind, dass es nicht möglich ist, Ihr Produkt in Übereinstimmung mit den oben genannten Vorschriften anzubieten, müssen Sie uns dies mitteilen und uns nicht erlauben, das Produkt anzubieten.
11.3.3. Gesetzliche Rückgriffsrechte gegen Sie bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
12. Joint Ventures von Vendoren
12.1. Zwei Vendoren können für ein Produkt, eine Joint Venture Partnerschaft gründen, indem sie die Funtkionalitäten unserer Plattform nutzen. Antragsteller für die Gründung eines Joint Ventures ist der Vendor des Produkts (der "Antragsteller"). Der Antragsteller bleibt unser Vertragspartner für das jeweilige Produkt nach Maßgabe dieser Bedingungen. Eine Minderung der dem Antragsteller zustehenden Gegenleistung aus dem Verkauf des Produktes ist jedoch entsprechend dem Antrag auf Gründung des Joint Ventures zu vereinbaren. Wir sind berechtigt, einen solchen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
12.2. Mit der Gründung des Joint Ventures wird der Zahlungsanspruch des Antragsstellers , um den Anspruch des, vom Antragsteller benannte Vendoren ("Begünstigter") reduziert.
12.3. Wir sind nicht an dem Vertrag beteiligt, den der Antragsteller und der Begünstigte für die Zwecke des Joint Ventures abschließen.
13. Verbotene Produkte
13.1. Die folgenden Produktkategorien dürfen nicht angeboten werden:
13.1.1. Sexuell anstößige Produkte;
13.1.2. Alkohol, Tabak und Medikamente;
13.1.3. Produkte, die Dritte aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter diskriminieren;
13.1.4. Produkte, die Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte Produkte, für die es gesetzliche Werbeverbote oder -beschränkungen gibt;
13.1.5. Produkte, die erst nach einer Altersprüfung an Endkunden verkauft werden dürfen (z.B. FSK 18-Inhalte);
13.1.6. Jedes Produkt, das als illegal eingestuft wurde oder für das der Vendor keine Genehmigung erteilt hat
14. KYC, Steuern und Verpflichtungen
14.1. Bevor Sie Ihr Produkt veröffentlichen, müssen Sie zunächst das Identifizierungsverfahren (Know Your Customer - KYC) durchlaufen, das von unserem Zahlungsdienstleister angeboten wird. Dieses Verfahren ist ähnlich der Identifizierungsverfahren, das Banken regelmäßig von ihren Kunden verlangen, um Geldwäsche zu verhindern, und das sicherstellt, dass Sie oder Ihr Unternehmen (natürliche oder juristische Person) als Verkäufer identifiziert werden können und der autorisierte Zahlungsempfänger ist/sind. Vor der Veröffentlichung Ihres Produkts müssen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Unternehmereigenschaft und die Zahlung der Mehrwertsteuer durch Sie oder Ihre Befreiung von der Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung) erbringen. Sollten aufgrund des Standortes Ihres Unternehmens weitere Nachweise erforderlich sein, damit Zahlungen an Sie leisten kann (z.B. zur Verhinderung von Geldwäsche), sind diese Unterlagen ebenfalls vorab einzureichen.
14.2. Soweit wir verpflichtet sind, Steuern oder Abgaben für an Sie zu zahlende Entgelte zu entrichten, wird die an sie zu zahlende Vergütung um den entsprechenden Betrag gekürzt, und wir werden die entsprechenden Zahlungen an die zuständige Behörde leisten. Ansonsten sind Sie allein für die ordnungsgemäße Versteuerung Ihrer Einkünfte verantwortlich.
15. Datenschutz, Nutzung von Kunden zu Werbezwecken, Double-Opt-In
15.1. Bei der Erstellung eines Produkts auf unserer Plattform müssen Sie wahrheitsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angeben, welche personenbezogenen Daten eines Endkunden Sie von uns benötigen, um Ihren Endkunden im Rahmen des Vertriebsgeschäfts unsere Leistungen erbringen zu können. Wenn wir Ihnen in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten eines Endkunden übermitteln, dürfen Sie diese Daten nur zur Erfüllung dieses Zwecks verarbeiten oder wenn Sie anderweitig gesetzlich zur Verarbeitung berechtigt sind. Wenn Sie in diesem Zusammenhang als Auftragsverarbeiter für uns tätig werden, gilt der A
15.2. uftragsverarbeitungsvertrag.
15.3. Ebenso ist es Ihnen untersagt, personenbezogene Daten von Endkunden datenschutzwidrig zu verarbeiten, und Verstöße gegen diese Bestimmung berechtigen uns zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
15.4. Sie sind nur dann berechtigt, personenbezogene Daten von Endkunden zu Werbezwecken zu nutzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus der Übermittlung von Kontaktdaten durch uns kann nicht die Berechtigung abgeleitet werden, diese Daten für Werbezwecke, z.B. E-Mail-Newsletter, zu nutzen, ohne dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn wir Ihnen mitteilen, dass einer Ihrer Kunden uns seine Einwilligung zum Erhalt eines Newsletters von Ihnen per E-Mail gegeben hat, werden wir dieses Opt-In nicht durch ein Double-Opt-In verifizieren. Wir empfehlen Ihnen daher, selbständig ein Double-Opt-In durchzuführen, um den von der Rechtsprechung geforderten Nachweis für die Erteilung eines Opt-Ins erbringen zu können. Andernfalls können Sie möglicherweise nicht nachweisen, dass ein Kunde tatsächlich in den Erhalt von Werbe-E-Mails eingewilligt hat.
15.5. Soweit wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zu nutzen, wenn Sie personenbezogene Daten von Endkunden für andere Internetangebote (z.B. Newsletter-Tools) verwenden, liegt es in Ihrer Verantwortung, die datenschutzrechtliche Grundlage für diese Weitergabe zu schaffen und ggf. notwendige Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Empfänger der Daten abzuschließen.
16. Verwendung von "CopeCart Pro" oder "CopeCart-Pro.com"
Wir ermächtigen Sie, den Namen "CopeCart Pro" oder
"CopeCart-Pro.com" nur insoweit, als dies erforderlich ist, um in üblicher
Weise darauf hinzuweisen, dass ein Produkt über CopeCart-Pro.com
erworben werden kann. Jede andere Verwendung unserer Marken
bedarf unserer vorherigen Genehmigung.
17. Dienste von Dritten
Wenn wir Ihnen nach unserem Ermessen die Möglichkeit bieten, Daten von Ihrem Konto an von Dritten angebotene Dienste zu übertragen oder Daten von diesen zu empfangen, sind wir selbst nicht der Anbieter dieser Dienste und sind nicht für diese verantwortlich.
18. Entschädigung
Sie halten uns schadlos, verteidigen uns und stellen uns in vollem Umfang von allen Ansprüchen, Verfahren, Schäden, Kosten, Ausgaben oder Haftungen frei, die sich aus Ihrer Nutzung dieser Website und der Plattform ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
1. Gegenstand und Definitionen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliates (zusammen in Teil II: "Sie", "Sie", "Ihr", "Ihr", etc.) regeln den Abschluss und Inhalt des Vertrages zwischen Ihnen als Affiliate und einem Vendor, der die Dienste von CopeCart-Pro.com nutzt und für den Sie als Affiliate tätig sind. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns kommt insoweit nicht zustande. Indem Sie der Teilnahme an der Plattform als Nutzer zustimmen, bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen in Verbindung mit den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Vendor gelesen haben und dass Sie davon überzeugt sind, dass Sie diese verstanden haben und damit einverstanden sind, an sie gebunden zu sein.
2. Anmeldung, Änderung und Löschung einer Anmeldung
2.1. Voraussetzung für Ihre Tätigkeit als Affiliate ist Ihre Registrierung auf CopeCart-Pro.com.
2.2. Die Registrierung als Affiliate ist nur für unternehmerische natürliche und juristische Personen möglich. Für die Registrierung sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sie können Ihre Anmeldung jederzeit mit einer Frist von einer Woche kündigen. Sollten sich Ihre Angaben ändern, müssen Sie diese unverzüglich auf unserer Website aktualisieren.
2.3. Wir sind berechtigt, ihre Unternehmereigenschaft zu prüfen sowie die Richtigkeit ihrer Angaben durch geeignete Nachweise überprüfen zu lassen. Wir sind auch berechtigt, einen Registrierungsantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen und / oder zu löschen.
3. Abschluss des Vertrages
3.1. Wir werden für Sie auf der Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliates" tätig, wenn Sie sich auf unserer Plattform CopeCart-Pro.com registrieren und der Geltung dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliates" zustimmen, indem Sie auf die Schaltfläche zum Fortfahren & Abschließen der Registrierung klicken.
3.2. Eine Bedingung für den Abschluss des Vertrags über die Nutzung unserer Dienste ist, dass Sie den gehosteten KYC-Prozess unseres Zahlungsdienstleisters erfolgreich abschließen.
3.3. Weitere Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung unserer Dienste ist, dass Ihr Geschäftssitz nicht gegen geltende Sanktionsgesetze und -vorschriften nach geltendem EU-, US- oder UK-Recht verstößt.
4. Zahlungsabwicklung und Vergütung
4.1. Ihr Anspruch auf Vergütung richtet sich nicht gegen uns, sondern gegen den Vendor. Sie haben keinen Anspruch auf Vergütung, wenn Sie gleichzeitig Partner und Verkäufer desselben Produkts sind.
4.2. Für alle Verkäufe, die Sie mit Endkunden über unsere Dienste tätigen, haben Sie eine Provisionsvereinbarung mit dem jeweiligen Vendor. Unser Zahlungsdienstleister zahlt die daraus resultierende Provision an Sie aus, indem er sie von der vom Endkunden gezahlten Gegenleistung abzieht. Ein positiver Saldo wird von unserem Zahlungsdienstleister spätestens 15 Tage nach Zahlungseingang in der Währung des vermittelten Geschäfts zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Endkundenbestellung durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto ausgeglichen. Die Grundlage für die Ermittlung Ihrer Vergütung ist unser Abrechnungssystem. Sie sind berechtigt, den Gegenbeweis anzutreten.
4.3. 80 % Ihrer Provision werden Ihnen nach dem Kauf durch den Endkunden zurückerstattet. 14 Tage Widerrufsrecht wird Ihnen über unseren Zahlungsdienstleister ausgezahlt. Der Restbetrag wird Ihnen nach weiteren 40 Tagen ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage der Daten, die Sie auf unserer Website eingegeben haben. Etwaige Einwände gegen unsere Abrechnung müssen uns spätestens 14 Tage nach dem Abrechnungsdatum mitgeteilt werden. Danach gilt der Auszahlungsbetrag als genehmigt.
4.4. Eine Auszahlung erfolgt erst ab einem Betrag von 50 Euro pro Vergütungsausgleich und unabhängig von der Höhe bei Beendigung des Vertrages gemäß der Fälligkeitsregelung. Vergütungen, die auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen zurückzuführen sind. Die Leistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt wurden oder bei denen sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für ihren Anspruch nicht erfüllt waren, können zurückgefordert werden.
5. Zusammenarbeit mit Drittanbietern
5.1. Darüber hinaus erkennen Sie an, dass Sie von Zeit zu Zeit die Dienste von Drittanbietern in Anspruch nehmen müssen, wie z. B. Zahlungsdienstleister. Sie bestätigen, dass Sie sich von der Eignung dieser Dienste überzeugt haben und dass Sie durch Ihre Zustimmung zum Kauf von Produkten auf ihrer Plattform an die Nutzungsbedingungen (oder andere) dieser Drittanbieter gebunden sind.
1. Kommunikation
Sie müssen eine E-Mail-Adresse angeben, unter der wir Sie jederzeit erreichen können und unter der eingehende E-Mails innerhalb eines Arbeitstages bestätigt und nicht automatisch beantwortet werden. Darüber hinaus wird empfohlen, eine Telefonnummer anzugeben, unter der wir Sie erreichen können.
2. Sperrung von Konten
Wir sind berechtigt, Konten von Vendoren und Partnern zu sperren und deren Produkte auszusetzen, wenn wir der Meinung sind, dass sie in einem solchen Ausmaß gegen Gesetze oder die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, dass es uns nicht zugemutet werden kann, das Konto weiter zu betreiben. Wir werden die betroffene Person unverzüglich unter Angabe von Gründen über die Sperrung des Kontos informieren.
3. Unsere Haftung
3.1. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für die Marktgängigkeit der von den Vendoren auf der Plattform vermarkteten Produkte.
3.2. Insbesondere erkennen Sie an und akzeptieren, dass Sie mit dem Unternehmen nur als Drittnutzer eines Plattformdienstes in Beziehung stehen und dass Sie keinerlei Rechte oder Ansprüche gegenüber Unternehmen haben.
3.3. Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit einer der Vertragsparteien verursacht wurden, von Verstößen gegen diesen Vertrag aufgrund von Betrug oder vorsätzlicher Nichterfüllung oder von Entschädigungsansprüchen, übersteigt die Haftung des Unternehmens für jegliche Ansprüche, sei es aus dem Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig für Verluste oder Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder anderweitig ergeben,in keinem Fall einhundert Prozent (100 %) der Gebühren, die der Vendor im Rahmen dieses Vertrags während der zwölf (12) Monate vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, in Bezug auf ein Ereignis oder eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen gezahlt hat, immer unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen unter keinen Umständen für folgende Punkte haftet:
3.3.1. Gewinneinbußen;
3.3.2. Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;
3.3.3. Wertminderung des Firmenwerts oder ähnliche Verluste;
3.3.4. Verlust der erwarteten Einsparungen;
3.3.5. Zeitverlust; und
3.3.6. alle besonderen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden, einschließlich der entstandenen Schäden oder Kosten.
4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
4.1. Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht des Staates Irland anwendbar. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
4.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, unseren Vertragspartner an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände zu verklagen, um von ihm Gebrauch zu machen.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
6. Höhere Gewalt
Verzögert oder verhindert eine Partei die Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme einer Zahlungsverpflichtung) aufgrund von Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, so stellt dies keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, da es sich um eine Verzögerung der Erfüllung handelt. Beträgt die Leistungsverzögerung jedoch mehr als 3 Monate, so kann die andere Vertragspartei dieses Abkommen mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie dies der anderen Vertragspartei mindestens 5 Tage vorher schriftlich mitteilt.
7. Unterverträge
Diese Vereinbarung ist für die Parteien individualisiert, und keine Partei darf diese Vereinbarung oder ein Recht oder eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) abtreten, übertragen, untervergeben oder anderweitig aufteilen. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung frei an einen Affiliate der Vertragspartei abtreten, das in der Lage ist, die Verpflichtungen der Vertragspartei, die diese Vereinbarung abtreten möchte, vollständig zu erfüllen.
1. Einleitung, Anwendungsbereich, Definitionen
1.1. CopeCart Pro Ltd (für diesen Teil IV "Auftraggeber") lässt personenbezogene Daten durch den Vendor (für diesen Teil IV "Auftragnehmer") zum Zwecke der Durchführung von Geschäften (der jeweilige "Hauptvertrag") im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten. Zur Durchführung des Hauptvertrages beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Falle von Widersprüchen hat dieser Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang vor dem Hauptvertrag.
1.2. Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe sind gemäß ihrer Definition in der EU-Datenschutzgrundverordnung zu verstehen. In diesem Sinne ist der Auftraggeber der "Verantwortliche" und der Auftragnehmer der "Auftragsverarbeiter". Soweit Erklärungen im Folgenden "schriftlich" abzugeben sind, ist die Schriftform gemäß § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in einer anderen Form abgegeben werden, eine entsprechende Nachprüfbarkeit gewährleistet ist.
2. Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
2.1. Art und Zweck der Verarbeitung. Es handelt sich um folgende Verarbeitungen: Erheben, Erfassen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen oder Verändern, Cross-Selling, Upselling, Auslesen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung , Verbreiten oder sonstiges Zugänglichmachen, Abgleichen oder Zusammenführen, Einschränken, Löschen oder Vernichten von Daten. Die Verarbeitung dient folgendem Zweck: Vertragserfüllung, Vertragsabwicklung. Von der Verarbeitung sind die Dateninhaber betroffen.
3. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
3.1. Gegenstand der Verarbeitung. Der Auftragnehmer übernimmt die folgende Verarbeitung:
3.2. Allgemeine personenbezogene Daten:
3.2.1. Name
3.2.2. Datum und Ort der Geburt
3.2.3. oder der Wohnsitz einer Person
3.3. Identifikationsnummern
3.4. Online-Daten
3.5. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien bestehenden Hauptverträge.
3.6. Dauer: Die Verarbeitung beginnt mit dem Datum des Abschlusses des jeweiligen Hauptvertrags und läuft auf unbestimmte Zeit, bis dieser Vertrag oder der Hauptvertrag von einer der Parteien gekündigt wird.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder den Anweisungen des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich verpflichtet, sie in einer bestimmten Weise zu verarbeiten. Bestehen solche Verpflichtungen für den Auftragnehmer, so hat er den Auftraggeber vor der Verarbeitung darüber zu unterrichten, es sei denn, die Unterrichtung ist gesetzlich verboten. Darüber hinaus darf der Auftragnehmer die zur Verarbeitung überlassenen Daten nicht für andere Zwecke, insbesondere nicht für eigene Zwecke, verwenden.
4.2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen allgemeinen Datenschutzbestimmungen bekannt sind. Er wird die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung beachten.
4.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von strengste Vertraulichkeit zu wahren.
4.4. Personen, die von den im Auftrag verarbeiteten Daten Kenntniserlangen können, müssen sich schriftlich zur Verschwiegenheitverpflichten,soweit sie nicht bereits durch Gesetz einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.
4.5. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrages vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind in regelmäßigen zu wiederholen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zur Auftragsabwicklung eingesetzten Personen im Hinblick auf die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen angemessen unterwiesen und fortlaufend überwacht werden.
4.6. Im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erstellung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung. Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen sind bereitzuhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich zu übermitteln.
4.7. Unterliegt der Auftraggeber einer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen oder machen Betroffene Rechte gegen ihn geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
4.8. Der Auftragnehmer darf Dritten oder der betroffenen Person nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Auskunft erteilen. Der Auftragnehmer wird direkt an ihn gerichtete Anfragen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
4.9. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, hat der Auftragnehmer eine kompetente und zuverlässige Person als Datenschutzbeauftragten zu benennen. Es muss sichergestellt sein, dass keine Interessenkonflikte für den Beauftragten bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder erklärt, warum kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jede Änderung in Person oder in den internen Aufgaben des Beauftragten.
4.10. Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR. Eine Verlagerung in ein Drittland darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und unter den Voraussetzungen des Kapitels V der Datenschutz-Grundverordnung sowie unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages erfolgen.
4.11. Ist der Auftragnehmer nicht in der Europäischen Union ansässig, benennt er einen verantwortlichen Ansprechpartner in der Europäischen Union gemäß Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie jede Änderung in der Person des Ansprechpartners sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5. Meldepflichten
5.1. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten zu informieren. Auch begründete Verdachtsmomente sind zu melden. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Auftragnehmer von dem betreffenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, an eine vom Auftraggeber angegebene Adresse gesandt werden. Sie muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
5.1.1. Eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich, soweit möglich, der betroffenen Schutzkategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
5.1.2. Den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Kontaktstelle für weitere Informationen;
5.1.3. Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
5.1.4. Eine Beschreibung der Maßnahmen, die der Auftragnehmer ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu beheben, sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung möglicher nachteiliger Auswirkungen.
5.2. Erhebliche Störungen in der Auftragserfüllung sowie Verstöße des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieses Vertrages sind ebenfalls unverzüglich zu melden.
5.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder sonstigen Dritten, soweit diese im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung stehen.
5.4. Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 33 und 34 der Datenschutz- Grundverordnung zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1. Die in Anlage 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen sind als verbindlich definiert. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert sein, dass ein sachkundiger Dritter allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennen kann, welches Minimum geschuldet wird. Eine Bezugnahme auf Angaben, die nicht unmittelbar aus dieser Vereinbarung oder ihren Anhängen entnommen werden können, ist nicht zulässig.
6.2. Die Datensicherheitsmaßnahmen können an die technische und organisatorische Entwicklung angepasst werden, solange sie das hier vereinbarte Niveau nicht unterschreiten. Änderungen, die zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderlich sind, hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen müssen zwischen den Parteien abgestimmt werden.
6.3. Entsprechen die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nicht mehr den Anforderungen des Auftraggebers , so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
6.4. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten strikt von anderen Datenbeständen getrennt werden.
6.5. Kopien oder Vervielfältigungen dürfen nicht ohne Wissen des Auftraggebers angefertigt werden. Dies gilt nicht für technisch notwendige, vorübergehende Kopien, sofern eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
6.6. Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall zulässig. Erfolgt solche Verarbeitung, so stellt der Auftragnehmer sicher, dass ein diesem Vertrag entsprechendes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau eingehalten wird und die in diesem Vertrag genannten Kontrollrechte des Auftraggebers auch in den betreffenden Privatwohnungen uneingeschränkt ausgeübt werden können. Die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers mit privaten Geräten ist in keinem Fall zulässig.
6.7. Dedizierte Datenträger, die vom Kunden stammen oder für den Kunden verwendet werden, sind besonders zu kennzeichnen und unterliegen einer laufenden Verwaltung. Sie müssen jederzeit ordnungsgemäß aufbewahrt werden und Unbefugten nicht zugänglich sein. Inputs und Outputs werden dokumentiert.
6.8. Der Auftragnehmer hat die Erfüllung seiner Verpflichtungen, insbesondere die vollständige Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen und deren Wirksamkeit, regelmäßig nachzuweisen. Der Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens alle 12 Monate und ansonsten jederzeit auf Verlangen zu erbringen. Der Nachweis kann durch genehmigte Verhaltenskodizes oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.
7. Beziehungen zu Unterauftragnehmern
7.1. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall zulässig.
7.2. Eine Einwilligung ist nur möglich, wenn der Unterauftragnehmer vertraglich zu Datenschutzverpflichtungen verpflichtet wurde, die mindestens mit in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Auf Anfrage erhält der Auftraggeber Einsicht in die entsprechenden Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer.
7.3. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Unterauftragnehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber befugt seinin dem hier festgelegten Umfang jederzeit Kontrollen bei den Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
7.4. Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und Unterauftragnehmers müssen klar abgegrenzt sein.
7.5. Die Weitervergabe von Unteraufträgen durch den Unterauftragnehmer im Rahmen eines weiteren Unterauftrag ist nicht zulässig.
7.6. Der Auftragnehmer wählt den Unterauftragnehmer sorgfältig aus und achtet dabei insbesondere auf die Eignung der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Unterauftragnehmers.
7.7. Die Weitergabe von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Unterauftragnehmer ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer dokumentiert hat, dass der Unterauftragnehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
7.8. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern, die nicht ausschließlich Verarbeitungsleistungen aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur zulässig, wenn die in Teil IV Abschnitte 4.10. und 4.11. dieser Datenschutzverordnung genannten Bedingungen eingehalten werden. Sie ist insbesondere nur zulässig, wenn und solange der Unterauftragnehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unter mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Unterauftragnehmer bietet und wie der Nachweis dafür erbracht werden kann.
7.9. Der Auftragnehmer führt regelmäßig, mindestens alle 12 Monate, eine angemessene Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen des Unterauftragnehmers durch. Das Audit und seine Ergebnisse müssen so aussagekräftig dokumentiert werden, dass sie für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation erfolgt in Form eines im System zur Verfügung gestellten Audits, das vom Auftragnehmer in Form eines Selbstaudits durchgeführt wird.
7.10. Kommt der Unterauftragnehmer seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber dafür.
7.11. Derzeit werden die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt genannten Unterauftragnehmer in dem dort genannten und vom Auftraggeber genehmigten Umfang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt. Die sonstigen hier genannten Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber den Unterauftragnehmern bleiben unberührt.
7.12. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrages gelten nur solche Leistungen, die unmittelbar mit der Erbringung der Hauptleistung verbunden sind. Nebenleistungen wie z.B. Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten oder Nutzerdiensten sind nicht erfasst. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit bleibt in diesen Fällen unberührt.
8. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Beurteilung der Zulässigkeit der Auftragsverarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen.
8.2. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Anweisungen in dokumentierter Form. In dringenden Fällen können Anweisungen mündlich erteilt werden. Der Auftraggeber hat solche Anweisungen unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
8.3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt.
8.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen durch den Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren, insbesondere durch Einholung von Auskünften und Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch sonstige Kontrollen vor Ort. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang Zutritt und Einsicht zu gewähren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Abläufe darzustellen und Nachweise zu erbringen.
9. Anweisungen
9.1. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, umfassende Weisungen für die Auftragsabwicklung zu erteilen.
9.2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer benennen in Anlage 3 die Personen, die ausschließlich zur Erteilung und Entgegennahme von Weisungen befugt sind.
9.3. Im Falle eines Wechsels oder einer längerfristigen Abwesenheit der genannten Personen ist die andere Partei unverzüglich über etwaige Nachfolger oder Vertreter zu informieren.
9.4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen, wenn eine Weisung des Auftraggebers nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zur Bestätigung oder Änderung durch die zuständige Person des Auftraggebers auszusetzen.
9.5. Der Auftragnehmer dokumentiert die ihm erteilten Anweisungen und deren Umsetzung.
10. Dienstbezüge
Die Aufgaben und Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsabwicklung werden unentgeltlich durchgeführt. Eine Vergütung wird nicht gezahlt.
11. Besonderes Widerrufsrecht
11.1. Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag und diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen ("außerordentliche Kündigung"), wenn der Auftragnehmer in schwerwiegender Weise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage oder nicht willens ist, eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers auszuführen oder wenn der Auftragnehmer sich vertragswidrig weigert, die Kontrollrechte des Auftraggebers zu erfüllen.
11.2. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer die in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen, in erheblichem Umfang nicht erfüllt oder erfüllt hat.
11.3. Bei unerheblichen Verstößen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, hat der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe dieses Abschnitts.
11.4. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber alle Kosten, die Auftraggeber durch die vorzeitige Beendigung des Hauptvertrages oder die vorzeitige Beendigung des Hauptvertrages entstehen.
12. Beendigung des Auftrags
12.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder vernichten oder dem Auftraggeber aushändigen. Alle vorhandenen Kopien der Daten sind ebenfalls zu vernichten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Die physische Vernichtung hat nach DIN 66399 zu erfolgen, wobei mindestens die Schutzklasse 2 gilt.
12.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe der Ware sicherzustellen. auch für Subunternehmer.
12.3. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu erbringen und dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen.
12.4. Dokumentation, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom Auftragnehmer entsprechend den jeweiligen Aufbewahrungsfristen über Vertragsende hinaus aufzubewahren. Der Auftragnehmer kann sie dem Auftraggeber bei Vertragsende zur Entlastung des Auftraggebers aushändigen.
13. Haftung
13.1. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht auf einen von ihm zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist, soweit die betreffenden Daten von ihm im Rahmen dieses Vertrages verarbeitet wurden. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden. Unter diesen Voraussetzungen erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch alle entstandenen Rechtsverteidigungskosten.
13.2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder die von ihm mit der Vertragserfüllung beauftragten Nachunternehmer oder die von ihm eingesetzten Nachunternehmer im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten Vertragsleistung schuldhaft verursachen.
13.3. Teil IV Ziffern 13.1. und 13.2. gelten nicht, wenn der Schaden durch die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Leistung oder eine Weisung des Auftraggebers verursacht wurde.
13.4. Der Auftraggeber gibt keine Garantien, Zusicherungen oder Empfehlungen in Bezug auf die Produkte des Auftragnehmers, ihre Eignung für den Verkauf oder sonstige Nebenforderungen und übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die zu verkaufenden Produkte.
14. Vorschriften über die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
14.1. Der Auftragnehmer berichtigt, löscht oder sperrt die im Rahmen des Auftrags verarbeiteten Daten nur nach Maßgabe der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers.
14.2. Der Auftragnehmer hat die entsprechenden Weisungen des Auftraggebers jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus zu befolgen.
15. Konventionalstrafe
Für jede schuldhafte Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Datenverarbeitungsvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Festsetzung im billigen Ermessen des Auftraggebers steht und die im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Ansprüche, die über die Vertragsstrafe hinausgehen, bleiben davon unberührt. Die Vertragsstrafe hat keinen Einfluss auf andere Ansprüche des Auftraggebers.
16. Übermittlung an Drittländer
Um ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer zu gewährleisten, verwendet die CopeCart Pro Ltd. die von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln. Diese Klauseln regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten durch unsere Auftragsverarbeiter und gewährleisten die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowohl der EU als auch des jeweiligen Drittlandes. Wir verweisen auch auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinie.
17. Sonstiges
17.1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der anderen Partei auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie so lange vertraulich zu behandeln, bis sie von der anderen Partei schriftlich freigegeben wird.
17.2. Wird das Eigentum des Auftraggebers durch Maßnahmen Dritter (z. B. Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
17.3. Zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.
17.4. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne des § 273 BGB ist hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
17.5. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
18. Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen
Die auftragsbezogenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit, die der Auftragnehmer mindestens einrichten und fortlaufend aufrechterhalten muss, sind nachfolgend aufgeführt. Ziel ist es insbesondere, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen sicherzustellen.
Geheimhaltung (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
18.1. Zugangskontrolle: Kein unberechtigter Zugang zu Datenverarbeitungssystemen, z.B. Magnet- oder Chipkarten: Magnet- oder , Schlüssel, elektrische Türöffner, Werkschutz oder Pförtner, Alarmanlagen, Videosysteme;
18.2. Zugangskontrolle: Keine unbefugte Systemnutzung, z.B. (sichere) Passwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern: (sichere) Passwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern;
18.3. Zugangskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung des Zugriffs;
18.4. Trennungskontrolle Getrennte Verarbeitung von Daten, die für unterschiedliche Zwecke erhoben wurden, z. B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing;
18.5. Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer bestimmten betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen getrennt aufbewahrt werden und geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen;
Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b GDPR)
18.6. Übertragungskontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Ändern der Entfernen während der elektronischen Übertragung oder des Transports, z. B. Verschlüsselung, virtuelle private Netzwerke (VPN), elektronische Signatur: Verschlüsselung, Virtuelle Private Netze (VPN), Elektronische Signatur;
18.7. Eingabekontrolle Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, geändert oder entfernt , z. B. Protokollierung, Dokumentenmanagement: Protokollierung, Dokumentenverwaltung;
Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b GDPR)
18.8. Verfügbarkeitskontrolle Schutz vor zufälliger oder vorsätzlicher Zerstörung oder Verlust, z. B. Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site): Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne;
Schnelle Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c GDPR);
18.9. Verwaltung des Datenschutzes;
18.10. Management der Reaktion auf Vorfälle;
18.11. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 GDPR);
19. Auftragskontrolle
19.1. Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 GDPR ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B: Klare Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Dienstleisters, Überzeugungspflicht im Vorfeld, Nachkontrollen.
20. Anhang 2 – Unterauftragsverarbeiter
Marketing MBA, Büro 1906 Jumeirah Business Centre 3, Cluster Y, Jumeirah Lake Towers, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. rp@aiv.group (CEO Raoul Plickat)
20.1. Vom Unteranbieter verwendete Tools und Programme, die personenbezogene Daten verarbeiten:
20.1.1. Slack Technologies Limited: Salesforce Tower 60 R801, North Dock Dublin Irland privacy@slack.com
20.1.2. Monday.com: MondayCom Ltd, 6 Yitzhak Sadeh Street, Tel Aviv-Yafo, 677750 https://monday.com/helpcenter/
20.1.3. Notion: Hendrik Beck & Sascha Rehbock GbR, Hanauer Str.3,61118 Bad info@getgamma.app
20.1.4. Google: Google Workspace Google Analytics Google Tag Manager Google Ireland Limited Gordon House, Barrow Street Dublin 4 Irland deutschland@google.com
20.1.5. Zoom: Zoom Video Communications, Inc. 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113, USA privacy@zoom.us
20.1.6. Calendly: Calendly LLC,1315 Peachtree St NE, Atlanta, GA 30309, USA privacy@calendly.com
20.1.7. WebinarJam: 7660 Fay Ave Ste H184, La Jolla, Kalifornien, 92037, Vereinigte Staaten support@webinarjam.com
20.1.8. Close CRM: Elastic Inc, PO Box 1145, Jackson, WY 83001, USA dpo@close.com
20.1.9. Keeping: Katsu Ventures LLC, 90 State Street, Suite 700, Albany, NY 12207 support@keeping.com
20.1.10. Active Campaign: Active Campaign LLC, 1 N Dearborn St Fl 5, Chicago, Illinois, 60602, Vereinigte Staaten help@activecampaign.com
20.1.11. WebSMS: LINK Mobility Austria GmbH, Brauquartier 5/13, 8055 Graz, ÖSTERREICH office.at@linkmobility.com
20.1.12. Slido: Cisco Systems, Inc, Rechtsabteilung, 170 West Tasman Dr, San Jose, CA 95134 USA support@slido.com
20.1.13. Jotform: Jotform Inc. 4 Embarcadero Centre, Suite 780, San Francisco CA 94111 support@jotform.com
20.1.14. WebFlow: WebFlow Inc, 398 11th Street, Floor 2, San Francisco, CA 94103 support@webflow.com
20.1.15. Clickfunnels: Clickfunnels LLC, 3443 W Bavria St, Eagle, Idaho 83616, US support@clickfunnels.com
20.1.16. funnelcockpit: Denis Hoeger Caballero, Nobelstr- 3-5, 41189 Mönchengladbach, Deutschland support@funnelcockpit.com
20.1.17. Kajabi: Kajabi LLC, 333 El Camino Real Ste 200 Tustin California 92780, US support@kajabi.com
20.1.18. AkcademyOcean: Netpeak Group Ltd, 43 Cherni Vrah bld, Sofia, Bulgarien gdpr@netpeak.net
20.1.19. CopeMember: CopeMember Technology Ltd, Gialousas 63, 3071 Limassol, Zypern info@copemember.com
20.1.20. CopeCart Pro: CopeCart Pro Ltd. Erdgeschoss, 71 Lower Baggot Street, Dublin 2, Co. Dublin, D02 P593, Irland
20.1.21. Matomo: Matomo Ltd, 150 Willis St, Mount Victoria, 6011, Neuseeland privacy@matomo.org
20.1.22. cookiebot: Usercentrics A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark mail@cookiebot.com
20.1.23. Hotjar: Hotjar Ltd, Dragonara Business Centre 5th Floor, Dragonara Road, Paceville St. Julian's STJ 3141 Malta support@hotjar.com
20.1.24. Zapier: Zapier, Inc. 548 Market St. #62411. San Francisco, CA 94104- 5401, USA contact@zapier.com
20.1.25. vimeo: Vimeo Inc, 330 W 34th St Fl 5, New York City, New York, 10001, USA support@vimeo.com
20.1.26. vidalytics: Vidalytics LLC, 340 S Lemon Ave, Walnut, California, 91789,USA hi@vidalytics.com
21. Anlage 3 – Weisungsbefugte Personen
Die folgenden Personen sind befugt, Weisungen zu erteilen und entgegenzunehmen: Der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 GDPR
22. Anhang 4 – Datenschutzbeauftragte
Der Auftragnehmer hat derzeit einen externen Datenschutzbeauftragten: Williams-Connect Management Janko Williams Straße der Jugend 18 14974 Ludwigsfelde kontakt@williams-connect.eu
1. Gegenstand des Auftrags
1.1. Der Vendor (für die Zwecke dieses Teils V "Auftraggeber") lässt durch die CopeCart- Pro Ltd (für die Zwecke dieses Teils V "Auftragnehmer") personenbezogene Daten in seinem Namen auf der Grundlage des Vertrags über die Nutzung der copecart- pro.com-Plattform (der "Hauptvertrag") verarbeiten. Zu diesem Zweck schließen die Parteien diese Datenverarbeitungsvereinbarung ab, die im Falle von Widersprüchen dem Hauptvertrag vorgeht. Eine Auftragsverarbeitung in diesem Sinne durch den Auftragnehmer liegt vor, soweit der Auftragnehmer über copecart- pro.com personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Auftragnehmer Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 GDPR ist.
1.2. Betroffen sind Daten des Auftraggebers und seiner Kunden. Dazu gehören insbesondere Namen, Adressen, Kommunikationsdaten, Verhaltensdaten, Vertragsdaten und Zahlungsdaten.
2. Verantwortung und Weisungsrecht des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber ist der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die Zwecke der Auftragsverarbeitung. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an den Auftragnehmer und für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer.
2.2. Der Kunde hat jederzeit das Recht, ergänzend zum Hauptvertrag Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erteilen. Weisungen sind, soweit möglich, über die Website copecart-pro.com zu erteilen, ansonsten in Textform. Weisungen, die nicht vom Vertrag über die Nutzung von copecart-pro.com umfasst sind, sind kostenpflichtig, soweit eine Gebühr üblich ist.
2.3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren, wenn eine Weisung des Auftraggebers nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Solange die Parteien die Bedenken des Auftragnehmers nicht ausgeräumt haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen. Können sich die Parteien nicht einigen und hält der Auftraggeber an seiner Weisung fest, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Vertrag mit einer angemessenen Frist, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf, zu kündigen. Kann in diesem Fall der Hauptvertrag nicht ausgeführt werden, so ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt, wenn der Hauptvertrag nur durch eine schriftliche Mitteilung aufgehoben werden kann. Die Umsetzung der rechtswidrigen Weisung konnte erfolgen, ohne dass dies bei Vertragsschluss für eine der Parteien erkennbar war.
2.4. Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass er einer Weisung des Auftraggebers aus technischen Gründen nicht nachkommen kann, so wird er den Auftraggeber hierüber in Textform informieren und das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abstimmen.
3. Kontrollrechte des Auftraggebers
3.1. Dem Auftraggeber stehen alle Kontrollrechte, insbesondere Inspektionen, zu, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der DSGVO erforderlich sind. Das Kontrollrecht muss mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist und während der normalen Geschäftszeiten des Auftragnehmers ausgeübt werden. Um die Auswirkungen der Kontrollen auf seinen Geschäftsbetrieb zu verringern, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese mit denen anderer Auftraggeber zu kombinieren, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist (z.B. gemeinsame Kontrolltermine, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt werden). Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfungen nur in dem Umfang durchgeführt werden, der erforderlich ist, um den Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers nicht unverhältnismäßig zu stören.
3.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung der Kontrollrechte auf einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten zu übertragen. Steht der Dritte in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer, so hat dieser das Recht, seiner Tätigkeit zu widersprechen.
3.3. Der Auftragnehmer hat bei der Ausübung der Prüfungsrechte im erforderlichen Umfang mitzuwirken. Er kann die Einsichtnahme durch den Auftraggeber von der Unterzeichnung einer handelsüblichen und angemessenen Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig machen, soweit dies zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
3.4. Für die nach dieser Klausel zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach Zeitaufwand, es sei denn, er hat die Prüfung zu vertreten oder es handelt sich um eine Prüfung, die von einer Aufsichtsbehörde durchgeführt oder angeordnet wird. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung im Voraus anerkennt und/oder zahlt.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer unverzüglich und unter Angabe von Gründen informieren, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten in den Ergebnissen des Auftrags oder in Bezug auf die Tätigkeiten des Auftragnehmers im Hinblick auf die Bestimmungen dieses Vertrags oder der DSGVO feststellt.
5. Pflichten des Auftragnehmers
5.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Hauptvertrags und etwaiger vom Kunden erteilter Anweisungen . Dies gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten in einen Drittstaat oder an eine internationale Organisation. Dieser Teil V Abschnitt 5.1. gilt nicht, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zur Verarbeitung der Daten verpflichtet ist; in einem solchen Fall hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Verarbeitung auf diese rechtlichen Anforderungen hinzuweisen, es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Mitteilung aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses.
5.2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen betrieblichen zu bestellen. Er benennt an seiner Stelle einen Ansprechpartner des Auftraggebers für alle Belange des Datenschutzes und der Durchführung dieses Vertrages.
5.3. Der Auftragnehmer hat die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Verschwiegenheit zu verpflichten, sofern sie nicht bereits einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Umfang der Verpflichtung muss in einem angemessenen Verhältnis zu den verarbeiteten Daten und den Folgen einer etwaigen Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten stehen. Sie muss sich auch auf alle personenbezogenen Daten beziehen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber verarbeitet. Der Inhalt und die Tatsache der Verpflichtung sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Weitergehende Verpflichtungen aus einer zwischen den Parteien abgeschlossenen gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung bleiben hiervon unberührt.
5.4. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Aufstellung über seine Auftragsabwicklung zu übermitteln. Er hat den Auftraggeber nachträgliche Änderungen in Textform unaufgefordert zu informieren.
5.5. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen. Zu diesem Zweck erbringt er insbesondere die in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen.
5.6. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Bedarf bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO und stellt dem AG alle hierfür erforderlichen Informationen und Nachweise aus seiner Sphäre zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist entsprechend verpflichtet, wenn der Auftraggeber eine vorherige Konsultation einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO durchführen muss. Für die nach diesem Teil V Ziffer 3.4 zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach Zeitaufwand. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht verzögern. Dies macht die Erfüllung des Vertrages nicht davon abhängig, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung im Voraus anerkennt und/oder zahlt.
5.7. Auf begründete Anfrage des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Auftragnehmers gemäß Artikel 28 DSGVO nachzuweisen.
5.8. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet sein oder entsprechende Maßnahmen ergriffen worden sein, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon unverzüglich und umfassend unterrichten, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich nicht befugt ist. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang relevanten Dritten darüber zu informieren, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, für die der Auftraggeber die verantwortliche Stelle ist und der Auftragnehmer selbst nur als Auftragsverarbeiter tätig ist.
6. Sicherheit der Verarbeitung
6.1. Der Auftragnehmer ergreift alle erforderlichen Maßnahmen Art. 32 DSGVO, insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko der Datenverarbeitung angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Anforderungen weist er dem Auftraggeber auf dessen Verlangen in geeigneter Weise nach.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich an veränderte technische oder rechtliche Gegebenheiten anzupassen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen informieren, die eine Minderung des Schutzniveaus zur Folge haben können.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1. Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung Unterauftragsverarbeiter ein, die dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.
7.2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform über Änderungen bei der Beauftragung von Auftragsverarbeitern. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Information widersprechen. Der Auftragnehmer wird die Änderung nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist durchführen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftragsverarbeitungsvertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kündigen, sofern die Änderung für den Auftraggeber zumutbar gewesen wäre und der Widerspruch für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Eine Zumutbarkeit für den Auftraggeber ist gegeben, wenn die Änderung für ihn keine Nachteile mit sich gebracht hätte und insbesondere sichergestellt ist, dass bei der Durchführung der Änderung die Anforderungen dieses Vertrages und der DSGVO weiterhin eingehalten werden. Eine Unzumutbarkeit für den Auftragnehmer ist gegeben, wenn er seine Auftragsverarbeitungsleistungen als einen im Wesentlichen einheitlichen Prozess für eine Vielzahl von Auftraggebern erbringt und individuelle Abweichungen bei den Unterauftragsverarbeitern für den Auftragnehmer nicht ohne Weiteres umsetzbar sind (z.B. alle Auftraggeber nutzen die gleiche, standardisierte Softwareplattform).
7.3. Der Auftragnehmer muss die Bedingungen der Absätze 2 und 4 von Art. 28 DSGVO für etwaige Unterauftragsverarbeiter. Er stellt außerdem sicher, dass die ansonsten mit dem Auftraggeber diesbezüglich getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und etwaige ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch von den Unterauftragsverarbeitern eingehalten werden. Dies hat er dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
8. Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
8.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber, soweit zulässig, unverzüglich über Kontrolltätigkeiten und Maßnahmen einer (Aufsichts-)Behörde unterrichten, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens gegen den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung ermittelt.
8.2. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer (aufsichts-) ordnungswidrigkeitenrechtlichen oder strafrechtlichen Kontrolle, einem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem sonstigen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung des Auftragnehmers ausgesetzt ist, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang. Für die insoweit zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar nach Zeitaufwand, es sei denn, er ist nicht für die entsprechende Kontrolle etc. verantwortlich. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung im Voraus anerkennt und/oder zahlt.
9. Entlohnung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für die von ihm im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
10. Dauer des Vertrages
Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Er kann nur aus wichtigem Grund getrennt vom Hauptvertrag gekündigt werden, sofern dieser Vertrag oder zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
11. Folgen der Vertragskündigung
11.1. Nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsdienstleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht die vorhandenen Kopien, es sei denn, es besteht eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der personenbezogenen Daten nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt. Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber, dass die Löschung gemäß den Anweisungen des Auftraggebers erfolgt ist.
11.2. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu überprüfen.
11.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den verarbeiteten Daten und den dazugehörigen Datenträgern ist im Übrigen ausgeschlossen.
12. Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den Vereinbarungen im Hauptvertrag. Die unmittelbare Haftung der Parteien gegenüber einer betroffenen Person nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleibt unberührt.
13. Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Vereinbarungen oder Anweisungen
13.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme in Textform auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die getroffenen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen hinzuweisen. Die entsprechende Mitteilung muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
13.1.1. Eine Beschreibung der Art der Verletzung, einschließlich,soweit möglich, der Art und Menge der betroffenen Daten und der Kategorien der betroffenen Personen;
13.1.2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Kontaktstelle für weitere Informationen;
13.1.3. Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
13.1.4. Eine Beschreibung der Maßnahmen, die der für die Verarbeitung Verantwortliche ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu beheben, sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Abschwächung ihrer möglichen negativen Auswirkungen;
13.2. Für eine eventuell erforderliche Meldung an eine Aufsichtsbehörde oder die Unterrichtung betroffener Personen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer wird dabei im erforderlichen Umfang mitwirken.
13.3. Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, den Verstoß unverzüglich im erforderlichen Umfang aufzuklären und dem Auftraggeber eine entsprechende Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss eine Beschreibung der Maßnahmen enthalten, die der Auftragnehmer zur Verhinderung weiterer Verstöße ergriffen hat und warum er der Auffassung ist, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen, um die Anforderungen dieses Vertrages und der gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
14. Rechte der betroffenen Personen
14.1. Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um seiner Verpflichtung zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Kapitel 3 DSGVO nachzukommen. Zu diesem Zweck;
14.2. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen, welche Unterstützungsleistung des Auftragnehmers er benötigt und dem Auftragnehmer die zur Erfüllung der Anforderung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Benötigt eine Partei weitere Informationen anderen Partei, so teilt sie dies der anderen Partei unverzüglich in Textform mit. Der Auftragnehmer wird seine Mitwirkung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erbringen, damit der Auftraggeber die ihm obliegenden Fristen einhalten kann. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen informieren, wenn er die angeforderte Hilfe nicht leisten kann.
14.3. Sollte sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer wenden, um die ihr nach Kapitel 3 der DSGVO zustehenden Rechte auszuüben, so verweist der Auftragnehmer sie an den Auftraggeber, soweit es möglich ist, sie dem zuzuordnen. Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, die betroffene Person zu identifizieren, und ist der Auftragnehmer der betroffenen Person gegenüber nicht direkt als für die Verarbeitung Verantwortlicher gemäß Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet, teilt der Auftragnehmer der betroffenen Person mit, dass er als Auftragsverarbeiter für Dritte tätig ist und dass er den Dritten in Bezug auf die betroffene Person nicht identifizieren kann. Wenn und soweit der Auftragnehmer selbst gegenüber der betroffenen Person als für die Verarbeitung Verantwortlicher gemäß Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet ist, liegt die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen in der alleinigen Verantwortung des Auftragnehmers als für die Verarbeitung Verantwortlicher.
14.4. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung auf der Grundlage des Zeitaufwands für die für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen nach diesem Teil V, Ziffer 3.4. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung im Voraus anerkennt und/oder zahlt.